Reicht die Fortbildung nach § 43 f BRAO für die Tätigkeit als Anwalt aus?
Nein.
Es bereitet nicht auf die unternehmerischen Herausforderungen vor.
Es bereitet nicht auf die Selbständigkeit vor.
Es bereitet nicht auf die Notwendigkeit und Vorgehen zum Business Development vor.
Es ist eigentlich nur ein Feigenblatt der Kammern.
Unser Weiterbildungsprogramm ist eine Unternehmerschule für Anwälte, die nicht ihr Leben lang Sachbearbeiter bleiben wollen. Die nicht lediglich die Gewinne der Partner erhöhen und wohlmöglich auch noch deren Rente finanzieren wollen. Mit mindestens dem Wissen, welches Handwerkermeister erhalten.
Wenn Sie mehr erfahren wollen.